Ausbildungsvergütung im Detail: Ein umfassender Blick auf Vergütung und Verträge
Die Ausbildungsvergütung steht im Mittelpunkt der Überlegungen vieler angehender Azubis, da sie nicht nur die finanzielle Basis während der Ausbildung darstellt, sondern auch den Übergang ins Berufsleben entscheidend beeinflusst. Doch wie genau funktioniert die Ausbildungsvergütung? Welche Faktoren beeinflussen sie und warum ist sie so wichtig?
1. Die Vielfalt der Ausbildungsvergütungen
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Ausbildungsberuf und Region sehr unterschiedlich. Grundsätzlich wird die Vergütung im Ausbildungsvertrag festgelegt. Dabei kann es sich um einen festen Betrag oder um einen Prozentsatz des tariflichen Einstiegsgehalts in der jeweiligen Branche handeln. Darüber hinaus sind Tarifverträge ein wichtiger Faktor, der die Ausbildungsvergütung beeinflusst. Diese werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und sind für die Mitglieder der Gewerkschaften verbindlich.
2. Mindestausbildungsvergütung als Schutzmaßnahme
Zum Schutz der Auszubildenden in Deutschland wurde in den letzten Jahren eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Die Mindestausbildungsvergütung stellt sicher, dass kein Auszubildender weniger als den festgelegten Betrag erhält, unabhängig von Branche und Ausbildungsberuf. Die Gewerkschaftsjugend hat dabei eine wichtige Rolle gespielt. Die Mindestausbildungsvergütung ist vergleichbar mit dem Mindestlohn und setzt eine wichtige Grenze nach unten.
- Ausbildungsjahr 620 Euro
- Ausbildungsjahr 732 Euro
- Ausbildungsjahr 837 Euro
- Ausbildungsjahr 868 Euro
3. Kollektivverträge: Tarifverträge für alle
Ein weiterer positiver Trend ist die zunehmende Verbreitung von Tarifverträgen in der Ausbildungslandschaft. Diese Verträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen werden, gelten für alle Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite gleichermaßen. Das bedeutet, dass nicht jeder Auszubildende seine Vergütung einzeln verhandeln muss - die tariflichen Regelungen gelten automatisch für alle. Das schafft Transparenz und sorgt für eine gewisse Gerechtigkeit bei der Vergütung.
4. Die Bedeutung der Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist aber mehr als nur ein finanzieller Ausgleich für geleistete Arbeit. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Auszubildenden. Eine angemessene Vergütung ermöglicht es den Auszubildenden, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, unabhängiger zu werden und sich auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Sie trägt dazu bei, die Motivation und Zufriedenheit während der Ausbildung zu steigern. Eine faire Vergütung motiviert die Auszubildenden, ihr Bestes zu geben und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
5. Zukunft der Ausbildungsvergütung
Das Thema Ausbildungsvergütung bleibt in Bewegung. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Politik arbeiten daran, die Bedingungen für Auszubildende zu verbessern. Mindestausbildungsvergütungen und Tarifverträge sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Die Ausbildungsvergütung sollte immer an die steigenden Lebenshaltungskosten und die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst werden.
Insgesamt ist die Ausbildungsvergütung ein entscheidender Aspekt der Ausbildung, der nicht nur die finanzielle Stabilität der Auszubildenden, sondern auch ihre berufliche Zukunft maßgeblich beeinflusst. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Regelungen und Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren, um die bestmögliche Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung und einen guten Start in die Arbeitswelt zu schaffen. Die Ausbildungsvergütung ist nicht nur eine Zahl auf dem Lohnzettel, sondern ein Schlüssel zur beruflichen Entwicklung und persönlichen Unabhängigkeit.
Beruf | 1.Jahr | 2.Jahr | 3.Jahr | 4.Jahr |
---|---|---|---|---|
Änderungsschneider/in | 821€ | 913€ | ||
Anlagenmechaniker/in | 903€ | 957€ | 1017€ | 1070€ |
Anlagenmechaniker/in - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 722€ | 784€ | 847€ | 911€ |
Aufbereitungsmechaniker/in - Braunkohle | 850€ | 917€ | 985€ | |
Aufbereitungsmechaniker/in - Feuerfeste/keramische Rohstoffe | 882€ | 979€ | 1089€ | |
Aufbereitungsmechaniker/in - Naturstein | 850€ | 949€ | 1065€ | |
Aufbereitungsmechaniker/in - Sand und Kies | 797€ | 870€ | 1004€ | |
Aufbereitungsmechaniker/in - Steinkohle | 714€ | 775€ | 836€ | |
Augenoptiker/in | 600€ | 696€ | 809€ | |
Automobilkaufmann/-frau | 868€ | 934€ | 1024€ | |
Bäcker/in | 776€ | 872€ | 1003€ | |
Bankkaufmann/-frau | 1073€ | 1129€ | 1190€ | |
Baustoffprüfer/in | 737€ | 879€ | 1048€ | |
Behälter- und Apparatebauer/in | 722€ | 786€ | 873€ | 940€ |
Berg- und Maschinenmann/-frau - Transport und Instandhaltung | 850€ | 917€ | ||
Berg- und Maschinenmann/-frau - Vortrieb und Gewinnung | 850€ | 917€ | ||
Bergbautechnologe/-technologin - Tiefbautechnik | 835€ | 941€ | 1043€ | |
Berufskraftfahrer/in | 818€ | 883€ | 964€ | |
Betonfertigteilbauer/in | 813€ | 929€ | 1099€ | |
Binnenschiffer/in | 925€ | 1058€ | 1194€ | |
Binnenschifffahrtskapitän/in | 925€ | 1058€ | 1194€ | |
Biologielaborant/in | 1035€ | 1101€ | 1148€ | 1221€ |
Biologiemodellmacher/in | 570€ | 660€ | 750€ | |
Bogenmacher/in | 639€ | 758€ | 880€ | |
Bootsbauer/in - Neu-, Aus- und Umbau | 859€ | 911€ | 983€ | 1031€ |
Bootsbauer/in - Technik | 859€ | 911€ | 983€ | 1031€ |
Böttcher/in | 639€ | 758€ | 880€ | |
Brauer/in und Mälzer/in | 914€ | 1055€ | 1197€ | |
Brenner/in | 700€ | 759€ | 829€ | |
Buchhändler/in | 760€ | 838€ | 919€ | |
Büchsenmacher/in | 722€ | 786€ | 873€ | |
Chemielaborant/in | 1052€ | 1110€ | 1156€ | 1226€ |
Chemielaborjungwerker/in | 1035€ | 1101€ | ||
Chemikant/in | 1035€ | 1101€ | 1148€ | 1221€ |
Chirurgiemechaniker/in | 722€ | 786€ | 873€ | 940€ |
Destillateur/in | 711€ | 765€ | 847€ | |
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) - Drechseln | 639€ | 758€ | 880€ | |
Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in) - Elfenbeinschnitzen | 639€ | 758€ | 880€ | |
Drogist/in | 1001€ | 1092€ | 1216€ | |
Edelmetallprüfer/in | 1037€ | 1102€ | 1199€ | |
Edelsteinfasser/in | 1037€ | 1102€ | 1199€ | 1264€ |
Edelsteinschleifer/in - Edelsteingravieren | 1037€ | 1102€ | 1199€ | |
Edelsteinschleifer/in - Edelsteinschleifen | 1037€ | 1102€ | 1199€ | |
Edelsteinschleifer/in - Industriediamantschleifen | 1037€ | 1102€ | 1199€ | |
Edelsteinschleifer/in - Schmuckdiamantschleifen | 1037€ | 1102€ | 1199€ | |
Elektroanlagenmonteur/in | 1016€ | 1066€ | 1131€ | |
Elektroniker/in - Automatisierungs- und Systemtechnik | 775€ | 840€ | 911€ | 982€ |
Elektroniker/in - Automatisierungstechnik | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Elektroniker/in - Betriebstechnik | 914€ | 970€ | 1036€ | 1094€ |
Elektroniker/in - Energie- und Gebäudetechnik | 775€ | 840€ | 911€ | 982€ |
Elektroniker/in - Gebäude- und Infrastruktursysteme | 1018€ | 1095€ | 1181€ | 1181€ |
Elektroniker/in - Gebäudesystemintegration | 775€ | 840€ | 911€ | 982€ |
Elektroniker/in - Geräte und Systeme | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Elektroniker/in - Informations- und Systemtechnik | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Elektroniker/in - Maschinen und Antriebstechnik (BBiG) | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Elektroniker/in - Maschinen und Antriebstechnik (HwO) | 775€ | 840€ | 911€ | 982€ |
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe | 945€ | 1023€ | 1108€ | |
Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Archiv | 948€ | 1012€ | 1072€ | |
Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur | 962€ | 1023€ | 1082€ | |
Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Info.u.Doku | 962€ | 1023€ | 1082€ | |
Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Med. Doku. | 1037€ | 1097€ | 1145€ | |
Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung | 914€ | 970€ | 1036€ | |
Fachinformatiker/in - Daten- und Prozessanalyse | 1016€ | 1066€ | 1131€ | |
Fachinformatiker/in - Digitale Vernetzung | 914€ | 970€ | 1036€ | |
Fachinformatiker/in - Systemintegration | 914€ | 970€ | 1036€ | |
Fachkraft - Abwassertechnik | 1052€ | 1110€ | 1156€ | |
Fachkraft - Agrarservice | 699€ | 759€ | 826€ | |
Fachkraft - Fahrbetrieb | 932€ | 984€ | 1050€ | |
Fachkraft - Fruchtsafttechnik | 881€ | 979€ | 1071€ | |
Fachkraft - Gastgewerbe | 822€ | 926€ | ||
Fachkraft - Lagerlogistik | 896€ | 957€ | 1040€ | |
Fachkraft - Lebensmitteltechnik | 861€ | 975€ | 1107€ | |
Fachkraft - Möbel-, Küchen- und Umzugsservice | 859€ | 931€ | 1033€ | |
Fachkraft - Schutz und Sicherheit | 812€ | 870€ | 947€ | |
Fachkraft - Veranstaltungstechnik | 839€ | 923€ | 1005€ | |
Fachkraft - Wasserversorgungstechnik | 1029€ | 1090€ | 1151€ | |
Fachkraft für Metalltechnik - Konstruktionstechnik | 899€ | 954€ | ||
Fachkraft für Metalltechnik - Montagetechnik | 1016€ | 1066€ | ||
Fachkraft für Metalltechnik - Umform- und Drahttechnik | 1016€ | 1066€ | ||
Fachkraft für Metalltechnik - Zerspanungstechnik | 1016€ | 1066€ | ||
Fachlagerist/in | 896€ | 957€ | ||
Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Bäckerei) | 793€ | 877€ | 1003€ | |
Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Fleischerei) | 860€ | 956€ | 1088€ | |
Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Konditorei) | 839€ | 930€ | 1055€ | |
Fahrradmonteur/in | 943€ | 1012€ | ||
Fahrzeuginterieur-Mechaniker/in | 1016€ | 1066€ | 1131€ | |
Fahrzeuglackierer/in | 876€ | 935€ | 1046€ | |
Feinoptiker/in | 899€ | 954€ | 1028€ | 1085€ |
Feinpolierer/in | 1037€ | 1102€ | 1199€ | |
Feinwerkmechaniker/in | 722€ | 786€ | 873€ | 940€ |
Fertigungsmechaniker/in | 1016€ | 1066€ | 1131€ | |
Figurenkeramformer/in | 906€ | 964€ | 1027€ | |
Fischwirt/in - Aquakultur und Binnenfischerei | 699€ | 759€ | 826€ | |
Fischwirt/in - Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei | 741€ | 827€ | 931€ | |
Flechtwerkgestalter/in | 560€ | 640€ | 740€ | |
Fleischer/in | 776€ | 873€ | 1011€ | |
Fluggerätelektroniker/in | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Fluggerätmechaniker/in - Fertigungstechnik | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Fluggerätmechaniker/in - Instandhaltungstechnik | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
Fluggerätmechaniker/in - Triebwerkstechnik | 1016€ | 1066€ | 1131€ | 1181€ |
6. Fälligkeit und Fortzahlung der Ausbildungsvergütung
Bei der Ausbildungsvergütung kommt es nicht nur auf die Höhe, sondern auch auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit an. Es ist wichtig zu wissen, wann und unter welchen Umständen die Vergütung fällig wird und welche Ansprüche Auszubildende auf Fortzahlung der Vergütung haben.
Die Ausbildungsvergütung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen monatlich zu zahlen und muss spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats auf dem Konto des Auszubildenden eingehen. Damit ist ein regelmäßiges Einkommen gewährleistet und die Auszubildenden können ihre finanzielle Situation besser planen.
Besonders wichtig ist die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung in bestimmten Situationen:
- Urlaub: Auch während des Urlaubs haben Auszubildende Anspruch auf ihre Ausbildungsvergütung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vergütung in dieser Zeit weiterzuzahlen.
- Krankheit: Auch bei Krankheit besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Krankheit, damit Auszubildende in schwierigen Zeiten finanziell abgesichert sind.
- Ausfall der Ausbildung: Fällt die Ausbildung aus Gründen aus, die der Auszubildende nicht zu vertreten hat, muss die Ausbildungsvergütung trotzdem weitergezahlt werden. Dies betrifft Situationen, in denen der Auszubildende einsatzbereit ist, die Ausbildung aber aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen ausfällt.
- Berufsschulunterricht: Auch während der Teilnahme am Berufsschulunterricht oder an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte haben Auszubildende Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung. Dies gilt insbesondere für Tage, an denen der Berufsschulunterricht eine bestimmte Dauer oder Intensität erreicht.
- Schriftliche Abschlussprüfung: Auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.
7. Rechte bei unregelmäßiger oder ausbleibender Gehaltszahlung
Trotz klarer gesetzlicher Regelungen kann es vorkommen, dass Auszubildende mit unregelmäßigen oder ausbleibenden Gehaltszahlungen konfrontiert werden. In solchen Fällen ist schnelles Handeln wichtig. Auszubildende sollten sich an ihre Gewerkschaft wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Auszubildenden und sorgen dafür, dass ihre Rechte gewahrt werden.
Insgesamt ist die Fälligkeit und die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung ein entscheidender Aspekt, der die finanzielle Sicherheit der Auszubildenden gewährleistet. Es ist wichtig, sich dieser Rechte bewusst zu sein und im Falle von Problemen die notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Ausbildungsvergütung korrekt gezahlt wird. Dies trägt dazu bei, eine faire und stabile Grundlage für die berufliche Entwicklung zu schaffen und die Chancen auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu maximieren.
8. Brutto und Netto bei der Ausbildungsvergütung: Verstehe, was auf deinem Konto landet
Die Begriffe "brutto" und "netto" sind für viele Auszubildende zunächst verwirrend, spielen aber bei der Ausbildungsvergütung eine entscheidende Rolle. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Begriffe funktionieren und wie sie sich auf dein monatliches Einkommen auswirken.
Brutto vs. Netto: Was bedeuten diese Begriffe?
Der Bruttobetrag ist der Betrag, den du verdienst, bevor Steuern und andere Abzüge abgezogen werden. Das ist der Betrag, der in deinem Ausbildungsvertrag steht und auf den viele Auszubildende besonders achten.
Der Nettobetrag ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und sonstigen Abzüge tatsächlich auf deinem Bankkonto ankommt. Das ist der Betrag, der dir am Ende des Monats für deine Ausgaben zur Verfügung steht.
Warum gibt es einen Unterschied zwischen brutto und netto?
Der Unterschied zwischen brutto und netto ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Einkommensbesteuerung. Abhängig von deinem Bruttogehalt und deiner Lohnsteuerklasse (auf deiner Lohnsteuerkarte vermerkt) kann es sein, dass du Lohnsteuer zahlen musst. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es einen Steuerfreibetrag gibt und dass Einkommen, die unter diesem Betrag liegen, von der Einkommensteuer befreit sind. Dies ist häufig bei Auszubildenden der Fall, insbesondere im ersten Ausbildungsjahr.
9. Antrag auf Ermäßigung der Lohnsteuer: Deine Chance auf einen Freibetrag
Wenn du lohnsteuerpflichtig bist, hast du die Möglichkeit, dir vor dem ersten Lohnzettel einen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Dazu musst du beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Warum kann ein Freibetrag sinnvoll sein? Ein Freibetrag kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn du während deiner Berufsausbildung hohe Ausgaben hast, die steuerlich geltend gemacht werden können, wie zum Beispiel Fahrtkosten. Der Vorteil eines eingetragenen Freibetrags liegt darin, dass sich dein zu versteuerndes Bruttogehalt um diesen Betrag verringert und somit weniger oder gar keine Lohnsteuer abgezogen wird. Das bedeutet, dass dir mehr von deinem verdienten Geld in der Tasche bleibt.
10. Sozialversicherung: Die verschiedenen Abgaben auf einen Blick
Die Sozialversicherung umfasst alle Gelder, die an verschiedene Sozialversicherungen abgeführt werden müssen, um die soziale Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zu den Sozialabgaben gehören die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.
Sozialabgaben bis 325 Euro Bruttoverdienst im Monat: Was bedeutet das für dich?
Beträgt deine monatliche Ausbildungsvergütung 325 Euro brutto oder weniger, zum Beispiel bei einer Teilzeitausbildung, trägt dein Ausbildungsbetrieb die Sozialabgaben allein. In diesem Fall musst du auch keine Lohnsteuer zahlen. Das bedeutet eine finanzielle Entlastung für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung weniger verdienen.
Sozialabgaben bei höherem Verdienst: Die Aufteilung
Wenn deine monatliche Ausbildungsvergütung 325 Euro übersteigt, teilst du dir die Sozialabgaben mit deinem Arbeitgeber. Das heißt, jeder von euch trägt die Hälfte der Sozialabgaben. Für dich bedeutet das einen Abzug von etwa 20 Prozent von deinem vertraglichen Bruttogehalt.
Es ist wichtig zu verstehen, wie die Sozialabgaben funktionieren, da sie einen großen Einfluss auf dein monatliches Nettoeinkommen haben können. Die Höhe deines Bruttogehalts und die geltenden Sozialversicherungsregelungen bestimmen, wie viel du jeden Monat für Sozialabgaben zahlen musst. Eine klare Kommunikation mit deinem Arbeitgeber und gegebenenfalls eine Beratung beim Finanzamt können dir helfen, die Auswirkungen auf dein Einkommen besser zu verstehen und zu planen.
11. Weihnachts- und Urlaubsgeld in der Ausbildung: Kein Rechtsanspruch, aber mögliche Vorteile
Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Begriffe, die in vielen Berufsfeldern mit positiven Erwartungen verbunden sind. Für Auszubildende und dual Studierende gibt es jedoch keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf diese zusätzlichen Lohnzahlungen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass diese Zusatzzahlungen oft durch gewerkschaftlichen Einsatz erkämpft werden können.
1. Tarifverträge und der gesetzliche Anspruch
In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, die auch Auszubildenden Weihnachts- und Urlaubsgeld zusichern. Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft wie ver.di bist, kannst du von diesen Tarifverträgen profitieren und hast einen klaren Rechtsanspruch auf diese zusätzlichen Zahlungen.
Wenn es in deinem Beruf oder deiner Branche Tarifverträge gibt, ist es wichtig, dass du sie genau liest, damit du weißt, ob du Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld hast.
2. prüfe deinen Ausbildungsvertrag und die tarifvertraglichen Regelungen
Um herauszufinden, ob du Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld hast, solltest du deinen Ausbildungsvertrag sorgfältig durchlesen. Er kann Angaben zu diesen Lohnzulagen oder zu geltenden tariflichen Regelungen enthalten.
3. Betriebliche Übung: Anspruch aus Gewohnheit
Auch wenn dein Ausbildungsvertrag keine ausdrückliche Regelung zu Weihnachts- oder Urlaubsgeld enthält und keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, kann es sein, dass du einen Anspruch auf diese Zahlungen hast. Das kann sich aus einer so genannten betrieblichen Übung ergeben. Wenn dein Ausbildungsbetrieb in den vergangenen Jahren freiwillig Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt hat, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies freiwillig geschieht, kann sich ein Anspruch aus dieser Übung ergeben.
Es ist ratsam, diese Punkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass du alle dir zustehenden finanziellen Vorteile in Anspruch nimmst. Weihnachts- und Urlaubsgeld können eine willkommene finanzielle Unterstützung sein und deine Ausbildungsvergütung auf angenehme Weise ergänzen.
* Die hier gezeigten Angaben zur Ausbildungsvergütung dienen als Richtlinie für die Berufsorientierung. Alle Angaben ohne Gewähr. Es können keine Ansprüche aus den Angaben abgeleitet werden. Dein Verdienst in der Ausbildung regelt der Ausbildungsvertrag.